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Reisepass

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

02.08.2024 - Artikel

Wer kann einen deutschen Pass beantragen?

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, muss diese Frage vor der Passantragstellung geklärt werden.

Wenn Sie volljährig sind und Ihnen noch nie ein deutsches Ausweisdokument ausgestellt wurde, kann es sein, dass Ihre Namensführung für den deutschen Rechtsbereich noch nicht feststeht. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig vor der geplanten Antragstellung an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Termin zur Passbeantragung

Einen deutschen Reisepass können Sie nur nach Terminvereinbarung und mit persönlicher Vorsprache in der Botschaft beantragen. Dies gilt auch für alle minderjährigen Antragsteller.

Bitte beachten Sie, dass für die erstmalige Passbeantragung eines Kindes besondere Voraussetzungen gelten.

Vorbereitung des Passantrages

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können. Sie müssen davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist.

Füllen Sie zunächst das Antragsformular aus:

Antragsformular für Volljährige

Antragsformular für Minderjährige

Antragsformular zur Wohnortänderung

Die vorzulegenden Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses finden sie hier:

Alle Unterlagen sind im Original und einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen.
Ausländische, nicht englisch- oder französischsprachige Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.

Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige, Visum o.ä.) in der Botschaft eingereicht wurden.

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung vorgelegt werden:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie)
  • Bisheriger Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland
    Falls Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist die Passausstellung erst nach Ermächtigung durch die zuständige Passbehörde möglich. Die Ermächtigung wird behördenintern eingeholt. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich entsprechend.
  • Ein biometrisches Passbild neueren Datums.
    Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos gemäß der Fotomustertafel. Fotos, die diesem Standard nicht entsprechen, können nicht verwendet werden und werden von der Bundesdruckerei zurückgewiesen.

Fallbezogen können noch folgende Unterlagen zusätzlich angefordert werden:

  • Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe
  • Bei Reisepassverlust: Personalausweis oder Kopie des Reisepasses/Personalausweises, polizeiliche Verlustanzeige
  • Bei vorherigem Wohnsitz im Ausland:
    Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels (z.B. bei Aufenthalt in der Schweiz: Schweizer Ausländerausweis; USA: Greencard etc.)
    und ggfs. Nachweise zum Nichterwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit (bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
  • Bei Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind ist

Bei Erstbeantragung eines deutschen Reisepasses wenden Sie sich vor Buchung eines Termins unbedingt vorab an die Botschaft unter info(at)cotonou.diplo.de

Gebühren

Für die Beantragung von Reisepässen bei der Botschaft entstehen folgende Gebühren, die bei Beantragung in Fcfa bar zu entrichten sind:


Leistung Personen ab 24 Jahren Personen unter 24 Jahren
Reisepass
101 € 68,50 €
Reisepass express 133 € 100,50 €
Reiseausweis zur Rückkehr 52 € 52 €

Beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren erhoben werden, wenn Sie Ihren Antrag an einer örtlich für Sie unzuständigen Auslandsvertretung stellen oder außerhalb der Dienstzeit vorsprechen.

Statt eines Kinderreisepasses kann seit dem 1. Januar 2024 für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich nur noch ein biometrischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren beantragt werden.

Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt wurden, behalten nach § 28 PassG n.F. grundsätzlich ihre bisherige Gültigkeit:

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, mindestens 8 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich.

In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 1 Jahr ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Arbeitstage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10-20 Tage).

In dem Fall, dass eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden, muss, verzögert sich die Bearbeitungszeit um 4-6 Monate.

Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.

Urkundenüberprüfung

Eine Urkundenüberprüfung muss nur durchgeführt werden, wenn zum ersten Mal ein Reisepass (vorläufig oder biometrisch) ausgestellt wird und keine deutsche Personenstandsurkunde vorliegt (z.B. nur eine beninische Geburtsurkunde). Wir empfehlen Ihnen deshalb, nach der Geburt eines deutschen Kindes im Ausland eine Geburtsanzeige in Deutschland abzugeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Geburtsanzeige und Namenserklärung.


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