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Visum Fachkraftunabhängige Beschäftigung

Zwei Fachkräfte in einem Warenlager

Fachkräfte in Deutschland, © lizenzfrei

Artikel

Fachkraftunabhängige Beschäftigung

Unabhängig von der Qualifikation als Fachkraft können Aufenthaltstitel für die Beschäftigungen erteilt werden, die in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) geregelt sind. Hierunter fallen z. B. Führungskräfte in Unternehmen, Spezialitätenköche, Künstler, Sportler etc. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/weitere

Bitte vereinbaren Sie zur Visumsbeantragung vorab einen Termin auf unserer Internetseite.

Zu Ihrem Termin müssen Sie persönlich erscheinen und die nachstehenden Dokumente vorlegen.

Beachten Sie: Alle Dokumente müssen im Original und in einfacher Kopie jeweils voneinander getrennt in nachstehender Reihenfolge vorgelegt werden.

  1. Antragsformular für ein nationales Visum online ausgefüllt und unterschrieben
    https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/videx-langfristiger-aufenthalt
  2. Nicht-beninische Staatsangehörige müssen Ihren dauerhaften gewöhnlichen Aufenthalt durch eine „Carte de Séjour“ nachweisen.
  3. Arbeitsvertrag
  4. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  5. Schulzeugnis (mit Noten)
  6. Ggf. Nachweis über bisherige Studienleistungen (mit Noten)
  7. Ggf. Nachweis zu weiteren Qualifikationen od. bisherige Berufserfahrung, die relevant für Ihre geplante Tätigkeit sind
  8. Motivationsschreiben (wenn möglich in deutscher Sprache)
  9. Lebenslauf (wenn möglich in deutscher Sprache)
  10. Aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  11. Gültiger Reisepass (unterschrieben) mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten und eine Kopie des Reisepasses

Die Gebühr beträgt -auch im Falle einer Ablehnung- 50.000 FCFA (75€) und ist in bar bei Antragstellung zu bezahlen. Beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.

Sobald Sie von der Botschaft informiert worden sind, dass das Visum erteilt werden kann, werden Sie gebeten, eine Flugreservierung sowie eine Reisekrankenversicherung für die Einreise im Original und in einfacher Kopie in der Botschaft vorzulegen.

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