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Nicht-studienvorbereitender Sprachkurs

Frauenkopf mit Flaggensprechblase

Apprendre l'Allemand, © colourbox.de

Artikel

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin auf unserer Internetseite.

Zu Ihrem Termin müssen Sie persönlich erscheinen und die nachstehenden Dokumente in der nachfolgenden Reihenfolge vorlegen:

Beachten Sie: Alle Dokumente müssen im Original und in einfacher Kopie jeweils voneinander getrennt in nachstehender Reihenfolge vorgelegt werden.

  1. Antragsformular für ein nationales Visum online ausgefüllt und unterschrieben
    https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/videx-langfristiger-aufenthalt
    Hinweis: Anträge von Minderjährigen unter 18 Jahren sind von allen sorgeberechtigten Personen zu unterschreiben.
    Minderjährige Reisende: Minderjährige benötigen eine schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigen Personen. Dazu sind zusätzlich Kopien der Reisepässe aller sorgeberechtigter Personen einzureichen
  2. Aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  3. Nicht-beninische Staatsangehörige müssen Ihren dauerhaften gewöhnlichen Aufenthalt durch eine „Carte de Séjour“ nachweisen.
  4. gültiger Reisepass (unterschrieben) mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten und eine Kopie des Reisepasses
  5. Anmeldebestätigung zu einem Intensivsprachkurs (täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche)
  6. Finanzierungsnachweis
    • Verpflichtungserklärung oder
    • Nachweis über die Eröffnung eines Sperrkontos
  7. Motivationsschreiben der antragstellenden Person mit Angabe, weshalb sie Deutsch lernen möchte und was die Zukunftspläne nach Ende des Sprachkurses sind (maximal eine Seite)
  8. Lebenslauf der antragstellenden Person
  9. ggf. Nachweis über bereits vorhandene Deutschsprachkenntniss
  10. Nachweis zur wirtschaftlichen Situation im Heimatland

Die Gebühr beträgt -auch im Falle einer Ablehnung- 50.000 FCFA (75€) und ist in bar bei Antragstellung zu bezahlen. Beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Sie werden gebeten, von Sachstandsanfragen während der Bearbeitung abzusehen.

Sobald Sie von der Botschaft informiert worden sind, dass das Visum erteilt werden kann, werden Sie gebeten, eine Flugreservierung sowie eine Reisekrankenversicherung für die Zeit zwischen der Einreise und dem Antritt der Au-Pair-Tätigkeit vorzulegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.


Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

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