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Visum Ehegattennachzug
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Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin auf unserer Internetseite.
Zu Ihrem Termin müssen Sie persönlich erscheinen und die nachstehenden Dokumente vorlegen.
Beachten Sie bitte: Alle Dokumente müssen im Original und in einfacher Kopie jeweils voneinander getrennt in nachstehender Reihenfolge vorgelegt werden.
- Antragsformular für ein nationales Visum online ausgefüllt und unterschrieben
- Aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
- Gültiger Reisepass (unterschrieben) mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten und eine Kopie des Reisepasses
- Nicht-beninische Staatsangehörige müssen Ihren dauerhaften gewöhnlichen Aufenthalt durch eine „Carte de Séjour“ nachweisen
- Pass der Referenzperson in Deutschland (nur Kopie)
Bei ausländischer Referenzperson: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels - Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Referenzperson
- Geburtsurkunde der antragstellenden Person (Acte de naissance sécurisé + CIP)
- Heiratsurkunde (sofern vorhanden „Acte de mariage sécurisé“)
Falls geschieden: Scheidungsbeschluss - Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 (z.B. Goethe, telc, Test DAF, DSH)
- Bei Nachzug zum ausländischen Ehegatten:
- Nachweise über ausreichende Lebensunterhaltssicherung (z.B. Gehaltsbescheinigungen).
- Wohnraumnachweis (z.B. Mietvertrag)
Die Gebühr beträgt -auch im Falle einer Ablehnung- 50.000 FCFA (75€) und ist in bar bei Antragstellung zu bezahlen. Der Familiennachzug nach dem FreizügG/EU oder zu einer deutschen Referenzperson ist kostenfrei. Beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.