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Visa zur medizinischen Behandlung
Allgemeine Informationen:
- Einen Termin zur Beantragung eines Visums buchen Sie hier.
- Das Fehlen von einem oder mehrerer der nachfolgend angegebenen Unterlagen kann zur Ablehnung des Antrags führen. Die vollständige Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen führt allerdings nicht zwingend zur Erteilung des Visums. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise / Unterlagen verlangt werden.
- Ein erteiltes Visum bedeutet nicht automatisch, dass der Inhaber ein Einreiserecht in den Schengen-Raum hat. Die jeweilige Grenzpolizei kann die Einreise in den Schengen-Raum verweigern, wenn Einladungsschreiben und Krankenversicherung nicht vorgelegt werden können. Die Botschaft empfiehlt daher, diese Dokumente während der Reise im Handgepäck bereitzuhalten.
- Der Antragsteller muss sich persönlich in der Botschaft vorstellen.
- Alle Unterlagen müssen im Original und einer Kopie vorgelegt werden.
- Die Gebühren (90,- EURO bzw. 60.000,- FCFA) müssen bei Antragstellung (bar) entrichtet werden. Kinder bis zu 6 Jahren genießen Gebührenfreiheit. Sonderregelungen zur Gebührenfreiheit sind in der Botschaft zu erfragen. Im Falle der Ablehnung werden die Gebühren nicht erstattet.
- Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer liegt bei 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Im Falle eines Visums mit mehreren Einreisen werden die einzelnen Aufenthalte addiert. Reisende müssen darauf achten, dass die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nicht überschritten wird. Einzelheiten sind in der Botschaft zu erfragen.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich:
- Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, das Sie vor Antragstellung online ausfüllen .
- Ein biometrisches Passfoto
- Unterschriebener, gültiger Reisepass, der nicht mehr als 10 Jahre alt ist, mindestens noch 3 Monate länger als das beantragte Visum gültig ist und noch mindestens 2 leere Seiten für Ein- und Ausreisestempel besitzt.
- Staatsangehörige, die keine Beniner sind, müssen im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Benin sein (Visum und Carte de Résident). Nigerianische und libanesische Staatsangehörige sollten außerdem ihren Konsularausweis vorlegen.
- Eine Reisekrankenversicherung, welche für den Schengen-Raum gültig ist und die Kosten für seine etwaige Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall sowie die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus während der gesamten geplanten Aufenthalts- und Durchreisedauer und im gesamten Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten abdeckt. Die Mindestdeckungssumme muss 30.000,- EURO betragen.
- Eine Reservierungsbestätigung für den Hin- und Rückflug (keine verbindliche Flugbuchung!)
- Im Fall, dass ein Flughafentransitvisum beantragt wird: Visum des Zieldrittlandes sowie die entsprechenden Flugreservierungen
- Nachweis der verfügbaren finanziellen Mittel des Antragstellers (Bankauszüge der letzten 3 Monate)
- Nachweis über Immobilienbesitz
- Nachweise der aktuellen Tätigkeit:
- Angestellte:
Arbeitsvertrag, Gehaltszettel der letzten 3 Monate, Versicherungskarte und Einzahlungsnachweis der CNSS, Kontoauszug der letzten 3 Monate - Freiberufliche:
Gültiger Berufsausweis („carte professionelle“) - Geschäftsleute:
Auszug aus dem Handelsregister, Importlizenz - Ehegatten ohne eigenen Beruf :
Nachweis des Einkommens des Ehegattens, Heiratsurkunde - Studierende:
Studentenausweis, Nachweis des Einkommens der Eltern - Rentner:
Rentenbescheid der letzten 3 Monate
- Angestellte:
- Unterkunftsnachweis: z.B. bestätigte Hotelreservierung oder Nachweis einer privaten Unterkunft, Mietnachweis etc.
- Ärztliche Bescheinigung aus Benin, die die Krankheit ausführlich beschreibt sowie die Vorgeschichte und Heilungsaussichten darstellt
- Bestätigung von Arzt/Ärztin über die geplante Behandlung in einem Krankenhaus/ Klinik in Deutschland (Kontaktdaten angeben: Name der Einrichtung, Adresse, Telefon und Name des Arztes/Ärtzin)
- Bestätigung eines konkreten Behandlungstermins und Information, ob Folgebehandlung oder Folgeuntersuchungen in Deutschland notwendig sind
- Kostenvoranschlag des behandelnden Arztes/Krankenhauses inkl. Angabe des Arztes/Ärztin/ Krankenhauses, ob die Behandlungskosten bereits beglichen wurde oder wie die Kosten getragen werden
- Schriftlicher Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um die Kosten für medizinische Behandlung und den Aufenthalt zu tragen (z.B. Eigenmittel nachzuweisen durch Kontoauszug, Verpflichtungserklärung etc.).
Nachweis über die Finanzierung der Behandlungskosten kann u.a. auch von einer Krankenversicherung, von einem Verein, von einer Institution, einer Kirche oder von einer sonstigen Organisation (= nur allgemein bekannte und größere deutsche Vereine, Institutionen, Kirchen und Organisationen) stammen.