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Personalausweis

Personalausweis

Die Projektion des jüngsten Entwurfes für den neuen Personalausweis, Vorderseite, aufgenommen am Dienstag (12.10.2010) im Fraunhofer Fokus Institut in Berlin. Am 1. November 2010 löst der neue Personalausweis mit elektronischer Identitäts-und Signaturfunktion den bisherigen Ausweis ab. In seinem Inneren speichert ein Chip Daten, die bisher nur vom Ausweis abgelesen werden konnten. Zum Schutz vor Missbrauch werden die Daten verschlüsselt gespeichert und nur chiffriert an behördlich geprüfte Stellen übertragen. Foto: Stephanie Pilick, © dpa Stephanie Pilick

18.09.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Der Personalausweis dient Ihnen dazu, sich auszuweisen. Im Personalausweis sind die meisten der auf dem Ausweis sichtbaren Daten, auch das Bild, zusätzlich in elektronischer Form auf einem Mikrochip gespeichert, um die Sicherheit zu erhöhen. Zudem werden zwei Fingerabdrücke gespeichert. Diese Daten können von hoheitlichen Lesegeräten wie sie z.B. Polizei, Zoll oder Bundespolizei benutzen, ausgelesen werden.

Wem kann ein Personalausweis ausgestellt werden?

Ein Personalausweis kann für jede Person ausgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es gibt keine Altersgrenze zur Beantragung, auch Kleinkinder können einen Personalausweis bekommen. Antragstellende ab 16 Jahren können einen Personalausweis eigenständig, ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen.

Online-Ausweisfunktion

Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird automatisch aktiviert. Nur für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf diese Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert werden. Detaillierte Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie im Informationsangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: Personalausweisportal
Personalausweisapp

Alle Antragstellenden, die bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate sind, erhalten von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen möchten, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren. Der PIN-Brief kann entweder an Ihre Wohnanschrift gesandt werden oder persönlich bei der Auslandsvertretung abgeholt werden. Aushändigung oder Zusendung Ihres neuen Personalausweises kann erst dann erfolgen, wenn auch der PIN-Brief bei Ihnen oder der Auslandsvertretung eingetroffen ist. Aus Sicherheitsgründen werden Ausweis und PIN-Brief getrennt voneinander versandt.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, ist persönliches Erscheinen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN und das Entsperren eines Personalausweises.

Terminbuchung

Zur Beantragung muss der Antragsteller persönlich bei der Botschaft erscheinen. Dies gilt auch für alle minderjährigen Antragsteller.

Zur Beantragung eines Personalausweises ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie in unserem Terminsystem buchen.

Was brauche ich zur Beantragung?

Vorbereitung des Antrages

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können. Sie müssen davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist. Antragsteller, die 16 Jahre alt aber noch nicht volljährig sind, benutzen bitte das Antragsformular für volljährige Personen.

Füllen Sie zunächst das Antragsformular aus:

Antragsformular für Volljährige

Antragsformular für Minderjährige

Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden:

Alle Unterlagen sind im Original und einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen.
Ausländische, nicht englisch- oder französischsprachige Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.

Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige, Visum o.ä.) in der Botschaft eingereicht wurden.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie)
  • Bisheriger Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland
    Falls Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist die Ausweisausstellung erst nach Ermächtigung durch die zuständige Behörde möglich. Die Ermächtigung wird behördenintern eingeholt. Es fällt eine zusätzliche Unzuständigkeitsgebühr an und die Bearbeitungsdauer verlängert sich entsprechend.
  • Ein biometrisches Passbild neueren Datums.
    Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos gemäß der Fotomustertafel. Fotos, die diesem Standard nicht entsprechen, können nicht verwendet werden und werden von der Bundesdruckerei zurückgewiesen.

Fallbezogen können noch folgende Unterlagen zusätzlich angefordert werden:

  • Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe
  • Bei Ausweisverlust: Reisepass oder Kopie des Personalausweises/Reisepasses, polizeiliche Verlustanzeige
  • Bei vorherigem Wohnsitz im Ausland:
    Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels (z.B. bei Aufenthalt in der Schweiz: Schweizer Ausländerausweis; USA: Greencard etc.)
    und ggfs. Nachweise zum Nichterwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit (bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
  • Bei Beantragung eines Personalausweises für ein minderjähriges Kind

Gebühren

Für die Beantragung von Personalausweisen bei der Botschaft entstehen folgende Gebühren, die bei Beantragung in Fcfa bar zu entrichten sind:

Personalausweis aktuellab 01.11.2024
bis 24 Jahre52,80 €63,80 €
über 24 Jahre67 €81 €

Bearbeitungsdauer

Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 8 Wochen. Sollte eine Namenserklärung erforderlich sein, können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden.

Eine (barrierefreie) Informationsbroschüre finden Sie hier.

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