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Staatsangehörigkeit

09.10.2020 - Artikel

Allgemeiner Hinweis

In Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist für Antragsteller mit inländischem Wohnsitz die Staatsangehörigkeitsbehörde am innerdeutschen Wohnsitz zuständig.

Für Antragsteller ohne Inlandswohnsitz ist das Bundesverwaltungsamt in Köln für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig. Die Botschaft Cotonou wirkt lediglich bei der Antragstellung mit, leitet Ihren Antrag an die zuständige Behörde weiter und steht Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Gerne können Sie sich hierzu vorab per E-Mail mit uns in Verbindung setzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für persönliche Beratungsgespräche oder die Abgabe eines Antrages in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten stets ein Termin vorab gebucht werden muss.

Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) ist das so genannte Beibehaltungsverfahren abgeschafft worden.

Mehrstaatigkeit wird in Deutschland ab sofort generell hingenommen. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen nicht-deutschen Staatsangehörigkeit tritt nicht mehr ein. Insoweit ist auch das Erfordernis einer Beibehaltung entfallen.

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Viele Ereignisse im Leben können einen Staatsangehörigkeitserwerb oder -verlust nach sich ziehen. Wenn Sie deutsche Vorfahren haben und ermitteln lassen möchten, ob auch Sie deutsche(r) Staatsangehörige(r) sind, haben Sie die Möglichkeit, sich einem Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren zu unterziehen. Nach Abschluss des Verfahrens wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis oder aber eine Negativbescheinigung ausgestellt. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.

Einbürgerung in Deutschland

Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie die Einbürgerung in Deutschland beantragen. Es sei in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vom Ausland aus äußerst hoch sind und der Antrag in der Regel nur dann positiv entschieden wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Lesen Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamt mehr zu den Anforderungen.

Neuregelung der Wiedergutmachungseinbürgerungen

Die englische Übersetzung der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Neuregelung der Wiedergutmachungseinbürgerungen finden Sie hier.

Das Bundesverwaltungsamt hat auf seiner Webseite eine Sonderseite mit Informationen zur leichteren Einbürgerung von Nachkommen von NS-Verfolgten eingestellt. Hier finden Sie auch das neue Merkblatt für Personen, deren Vorfahren im Zusammenhang mit NS-Verfolgungsmaßnahmen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

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