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Termin buchen

aufgeklappter Tischkalender mit Kugelschreiber

Terminbuchung, © colourbox.de

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Was muss ich bei der Beantragung eines Konsulartermins beachten?

  • Beantragen Sie Ihre Visa bitte rechtzeitig - planen Sie Wartezeiten ein. Im Visumverfahren können Wartezeiten auf Termine von mehreren Tagen bis Wochen entstehen.
  • Die Bearbeitungszeit eines Schengen-Visum-Antrages beträgt mindestens drei Tage. Planen Sie Ihre Reisen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf.
  • Möglichst nicht in den besonders arbeitsreichen Wochen beantragen: vor allem im Sommer und der zweiten Dezemberhälfte.
  • Es ist kein Problem, einen Antrag für ein Besuchsvisum schon 2 oder 3 Monate vor der geplanten Reise zu stellen.
  • Eine Visa-Antragstellung ist nur mit vollständigen Unterlagen möglich (alle Papiere und Kopien griffbereit haben).
  • Anträge werden nur vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen entgegen genommen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen!
  • Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse die Merkblätter der Botschaft. Kurzfristige Änderungen der Voraussetzungen sind nicht ausgeschlossen.
  • Informieren Sie sich daher bitte kurz vor Antragstellung nochmal auf unserer Webseite, ob es Änderungen gegeben hat.
  • Bitte übersenden Sie vor Antragstellung keine Unterlagen.
  • Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vollständig vorzulegen.
  • Vorab unaufgefordert oder separat per Fax/Post/Email übermittelte Unterlagen begründen keinen Antrag und können im Visumverfahren nicht berücksichtigt werden.
  • Verpflichtungserklärungen müssen bei der Antragstellung und späteren Grenzübertritt im Original vorgelegt werden. Die Vorlage von Kopien ist nicht zulässig.
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
  • Termine zur Visum-Beantragung werden nur über das Online-System vergeben.
  • Per Telefon, E-Mail, Post oder Fax ist keine Terminvereinbarung möglich. Per Telefon, E-Mail, Post oder Fax an die Botschaft gerichtete Terminanfragen oder Bitten, aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise einen früheren Termin zu erteilen, können nicht beantwortet werden.
  • Ausnahmen von der regulären Terminvergabe werden nur in humanitären Notfällen (absolute Ausnahmefälle) geprüft. Kein Notfall in diesem Sinne sind die Teilnahme an einer geplanten Hochzeitsfeier, die Pflege eines erkrankten Verwandten, die bevorstehende Geburt eines Kindes, usw.
  • Bitte füllen Sie das Formular mit größter Sorgfalt aus! Selbst geringste Abweichungen bei der Passnummer oder der Schreibweise des Namens führen dazu, dass Ihnen der Zugang zur Visastelle verwehrt wird. Ausnahmen gibt es nicht, dies ist zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich.
  • Für jeden Antragsteller muss ein eigener Termin gebucht werden.
  • Achtung: Dies gilt auch für Minderjährige, gemeinsam reisende Familien und sonstige Reisegruppen.
  • Begleitpersonen kann aus administrativen Gründen leider kein Einlass gewährt werden.


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