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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

01.12.2017 - Artikel

Allgemeine Informationen

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag

ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder
ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis)

erteilt.

Wie und wo kann ich den Antrag stellen?

Den Antrag können Sie beim Bundesamt für Justiz durch persönliches Erscheinen oder formlos per Post oder Telefax, jedoch nicht per Email, unter den nachstehenden

Anschriften stellen:

- Bei persönlichem Erscheinen:

Bundesamt für Justiz
Besucherservice
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn

Öffnungszeiten:
Montag – Mittwoch: 7:30 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr – 14:00 Uhr

- Bei schriftlicher Antragstellung:

Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV 2
53094 Bonn

Wer kann den Antrag stellen?

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag stellen.

Wenn Sie gesetzlich vertreten werden, so ist auch Ihre gesetzliche Vertretungsperson antragsberechtigt. Sind Sie geschäftsunfähig, so ist nur Ihre gesetzliche Vertretungsperson antragsberechtigt. In diesen Fällen gelten die nachfolgenden Ausführungen entsprechend für Ihre Vertretungsperson.

Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Ihre Identität und, wenn sie als gesetzliche Vertretungsperson handeln, Ihre Vertretungsmacht nachweisen. Sie oder Ihre Vertretungsperson können sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person, auch nicht durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, vertreten lassen.

Welche Angaben sind unbedingt erforderlich?

Der Antrag muss Ihre vollständigen Personendaten enthalten und von der Antrag stellenden Person persönlich unterschrieben sein. Bitte geben Sie Ihre Privatanschrift an, an die das Führungszeugnis versandt werden soll.

Was ist bei einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) zu beachten?

Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck an (z. B. Praktikum, Approbation, Aktenzeichen der Behörde). Bitte geben Sie auch die genaue Bezeichnung und Adresse der Behörde an.

Müssen die Personendaten und die Unterschrift amtlich bestätigt sein?

Ja, die Personendaten und die Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Eine solche amtliche Bestätigung kann eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung oder eine ausländische Behörde oder ein Notar oder eine Notarin erteilen. Es genügt auch, wenn Sie eine leserliche amtlich beglaubigte Fotokopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses übersenden, aus der sich die Personendaten ergeben. Bitte beachten Sie, dass die Kopie von der Antrag stellenden Person zu unterschreiben ist, bevor sie beglaubigt wird. Geburtsname (Familienname zum Zeitpunkt der Geburt) und aktueller Familienname sind unbedingt anzugeben.

Wohin kann das Führungszeugnis übersandt werden?

Ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) übersenden wir nur an die Antrag stellende Person persönlich, auch an ausländische Privatadressen. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) übersenden wir direkt an die deutsche Behörde. Für den Fall, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, kann es zunächst an eine von Ihnen benannte amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland übersandt werden, damit Sie Einsicht nehmen können. Die amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland darf die Einsicht nur der Antrag stellenden Person persönlich gewähren. Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die deutsche Behörde weiterzuleiten oder, falls Sie dem widersprechen, von der amtlichen Vertretung zu vernichten.

Wie hoch sind die Gebühren und wie bezahle ich diese?

Die Gebühr für jedes Führungszeugnis beträgt 13 €. Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr erteilt werden (§ 7 Abs. 2 JVKostO). Der Betrag ist auf das nachstehende Konto des Bundesamts für Justiz zu überweisen:

Deutsche Bundesbank - Filiale Köln -
BLZ: 370 000 00
Konto-Nr.: 38001005
IBAN-Nr.: DE49370000000038001005
BIC/swift-Nr.: MARKDEF1370

Verwendungszweck: (Aktenzeichen des Vorgangs - falls vorhanden - oder Vor- und Nachname der Antrag stellenden Person)

Die Gebühr kann auch per Scheck entrichtet werden.

Senden Sie bitte - sofern möglich - die Durchschrift des Überweisungsauftrags oder einen Ausdruck im Fall des Online-Banking zusammen mit dem Antragsformular an das Bundesamt für Justiz.

Wie kann ich den Antrag stellen?

Sie können den Antrag formlos per Post oder Telefax, jedoch nicht per E-Mail stellen.

Das Antragsformular finden Sie hier.

Kann das Führungszeugnis in einer anderen Sprache erteilt werden?

Nein, das Führungszeugnis wird nur in deutscher Sprache erteilt. Wenn Sie eine Übersetzung benötigen, müssen Sie diese selbst veranlassen.

Beantragung bei den deutschen Auslandsvertretungen in Benin

Bitte beachten Sie:

Bei schriftlicher Antragstellung müssen die Personendaten des Antragstellers amtlich bestätigt werden.

Diese amtliche Bestätigung erfolgt durch persönliche Vorsprache des Antragstellers - bei der Botschaft Cotonou.

Dafür müssen vom Antragsteller folgende Unterlagen vorgelegt werden:

- Ein ausgefülltes Antragsformular (noch nicht unterschrieben!)

- Zwei Kopien der Datenseite des aktuellen Reisepasses

- Nachweis über die bereits an das Bundesamt für Justiz bezahlte Gebühr i.H.v. 13,-€

- Bargeld zur Begleichung der Gebühr von 22.500 FCFA (34,07€) gem. AABGebV

Die persönliche Vorsprache mit vollständigen Unterlagen ist ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung möglich.

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