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Pässe und Ausweise
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Wichtiger Hinweis
Einen deutschen Reisepass können Sie nur nach Terminvereinbarung und persönlicher Vorsprache in der Botschaft beantragen.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Merkblätter (siehe unten) der Botschaft zum Passantrag und bringen Sie die dort genannten Unterlagen zum Passtermin mit. Der Passantrag kann nur in deutscher Sprache gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die erstmalige Passbeantragung eines Kindes besondere Voraussetzungen gelten. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Rubrik Geburtsanzeige und Namenserklärung.
Allgemeine Hinweise
Seit November 2007 wird der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation ausgegeben, bei dem ein digitales Passfoto und zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit dieser neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich.
In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Arbeitstage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10-20 Tage).
Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, wird die Beantragung eines Reisepasses mit 48 statt 32 Seiten empfohlen.
Termin zur Passbeantragung
Zur Beantragung muss der Antragsteller persönlich bei der Botschaft erscheinen. Dies gilt auch für alle minderjährigen Antragsteller.
Zur Beantragung eines Reisepasses ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie in unserem Terminsystem buchen.
Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.
Vorzulegende Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können. Sie müssen davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist.
Füllen Sie zunächst das Antragsformular aus:
Antragsformular für Volljährige
Antragsformular für Minderjährige
Antragsformular zur Wohnortänderung
Die vorzulegenden Unterlagen für die Beantragung eines Reise- oder Kinderreisepasses finden sie hier:
Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind, die Zustimmung der Eltern notwendig ist.
Zustimmungserklärung der Eltern
Gebühren
für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen an einer für Ihr Anliegen zuständigen deutschen Auslandsvertretung für im Ausland lebende Deutsche.
Leistung | Personen ab 24 Jahren | Personen unter 24 Jahren |
Reisepass |
67.000 Fcfa | 45.000 Fcfa |
Reisepass express | 88.000 Fcfa | 66.000 Fcfa |
Reisepass 48 Seiten | 81.000 Fcfa | 60.000 Fcfa |
Reisepass 48 Seiten express | 102.000 Fcfa | 81.000 Fcfa |
Vorläufiger Reisepass | 46.000 Fcfa | 46.000 Fcfa |
Vorläufiger Reisepass außerhalb der Dienstzeit |
63.000 Fcfa | 63.000 Fcfa |
Reiseausweis zur Rückkehr | 34.500 Fcfa | 34.500 Fcfa |
Reiseausweis zur Rückkehr außerhalb der Dienstzeit |
40.000 Fcfa | 40.000 Fcfa |
Personalausweis |
44.000 Fcfa | 35.000 Fcfa |
Beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren erhoben werden, wenn Sie Ihren Antrag an einer örtlich für Sie unzuständigen Auslandsvertretung stellen.
Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft. Hiermit wird das Ziel verfolgt, für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter nur noch ein einziges Passdokument zur Verfügung zu stellen und den mit dem kurzen Gültigkeitszeitraum verbundenen Aufwand einer regelmäßigen Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses zu reduzieren.
Statt eines Kinderreisepasses kann ab dem 1. Januar 2024 für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich nur ein biometrischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren (bzw. bei optionspflichtigen Personen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs) beantragt werden.
Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt wurden, behalten nach § 28 PassG n.F. grundsätzlich ihre bisherige Gültigkeit:
Der Auslandszuschlag für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt ab dem 01.11.2024 41€.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich.
In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Arbeitstage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10-20 Tage).
In dem Fall, dass eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden, muss, verzögert sich die Bearbeitungszeit um 4-6 Monate.
Urkundenüberprüfung
Eine Urkundenüberprüfung muss nur durchgeführt werden, wenn zum ersten Mal ein Reisepass (vorläufig oder biometrisch) ausgestellt wird und keine deutsche Personenstandsurkunde vorliegt (z.B. nur eine beninische Geburtsurkunde). Wir empfehlen Ihnen deshalb, nach der Geburt eines deutschen Kindes im Ausland eine Geburtsanzeige in Deutschland abzugeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Geburtsanzeige und Namenserklärung.