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Pässe und Ausweise

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Einen deutschen Reisepass können Sie nur nach Terminvereinbarung und persönlicher Vorsprache in der Botschaft beantragen.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Merkblätter (siehe unten) der Botschaft zum Passantrag und bringen Sie die dort genannten Unterlagen zum Passtermin mit. Der Passantrag kann nur in deutscher Sprache gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die erstmalige Passbeantragung eines Kindes besondere Voraussetzungen gelten. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Rubrik Geburtsanzeige und Namenserklärung.
Die Beantragung eines Personalausweises ist an der Botschaft Cotonou noch nicht möglich.
Ab November 2022 wird die Botschaft auch Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises annehmen können.
Allgemeine Hinweise
Seit November 2007 wird der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation ausgegeben, bei dem ein digitales Passfoto und zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit dieser neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich.
In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Arbeitstage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10-20 Tage).
Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, wird die Beantragung eines Reisepasses mit 48 statt 32 Seiten empfohlen.
Termin zur Passbeantragung
Zur Beantragung muss der Antragsteller persönlich bei der Botschaft erscheinen. Dies gilt auch für alle minderjährigen Antragsteller.
Zur Beantragung eines Reisepasses ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie in unserem Terminsystem buchen.
Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.
Vorzulegende Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können. Sie müssen davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist.
Füllen Sie zunächst das Antragsformular aus:
Antragsformular für Volljährige
Antragsformular für Minderjährige
Antragsformular zur Wohnortänderung
Die vorzulegenden Unterlagen für die Beantragung eines Reise- oder Kinderreisepasses finden sie hier:
Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind, die Zustimmung der Eltern notwendig ist.
Zustimmungserklärung der Eltern
Gebühren
Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre) |
54.000 FCFA |
bei Unzuständigkeit + 40.000 FCFA |
Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) |
39.000 FCFA |
bei Unzuständigkeit + 25.000 FCFA |
Reisepass mit 48 Seiten |
+ 14.000 FCFA |
|
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) |
27.000 FCFA |
bei Unzuständigkeit +18.000 FCFA |
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland |
17.000 FCFA |
|
Kinderreisepass bis 12 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) |
18.000 FCFA |
bei Unzuständigkeit +9.000 FCFA |
zzgl. eventuell anfallender Gebühren für die Urkundenüberprüfung bei Erstausstellung eines deutschen Reisepasses und/oder Kosten für die Beglaubigung bei Geburtsanzeigen und Namenserklärungen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich.
In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Arbeitstage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10-20 Tage).
In dem Fall, dass eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden, muss, verzögert sich die Bearbeitungszeit um 4-6 Monate.
Urkundenüberprüfung
Eine Urkundenüberprüfung muss nur durchgeführt werden, wenn zum ersten Mal ein Reisepass (vorläufig, biometrisch oder Kinderreisepass) ausgestellt wird und keine deutsche Personenstandsurkunde vorliegt (z.B. nur eine beninische Geburtsurkunde). Wir empfehlen Ihnen deshalb, nach der Geburt eines deutschen Kindes im Ausland eine Geburtsanzeige in Deutschland abzugeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Geburtsanzeige und Namenserklärung.