Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

01.12.2017 - Artikel



Einen deutschen Reisepass können Sie nur nach Terminvereinbarung und persönlicher Vorsprache in der Botschaft beantragen.

Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Merkblätter (siehe unten) der Botschaft zum Passantrag und bringen Sie die dort genannten Unterlagen zum Passtermin mit. Der Passantrag kann nur in deutscher Sprache gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass für die erstmalige Passbeantragung eines Kindes besondere Voraussetzungen gelten. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Rubrik Geburtsanzeige und Namenserklärung.

Die Beantragung eines Personalausweises ist an der Botschaft Cotonou noch nicht möglich.

Ab November 2022 wird die Botschaft auch Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises annehmen können.


Allgemeine Hinweise

Seit November 2007 wird der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation ausgegeben, bei dem ein digitales Passfoto und zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit dieser neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich.

In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Arbeitstage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10-20 Tage).

Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, wird die Beantragung eines Reisepasses mit 48 statt 32 Seiten empfohlen.


Termin zur Passbeantragung

Zur Beantragung muss der Antragsteller persönlich bei der Botschaft erscheinen. Dies gilt auch für alle minderjährigen Antragsteller.

Zur Beantragung eines Reisepasses ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie in unserem Terminsystem buchen.

Zum Terminvergabesystem

Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.
Vorzulegende Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können. Sie müssen davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist.

Füllen Sie zunächst das Antragsformular aus:

Antragsformular für Volljährige

Antragsformular für Minderjährige

Antragsformular zur Wohnortänderung

Die vorzulegenden Unterlagen für die Beantragung eines Reise- oder Kinderreisepasses finden sie hier:

Checkliste Passantrag

Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind, die Zustimmung der Eltern notwendig ist.

Zustimmungserklärung der Eltern


Gebühren

Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
54.000 FCFA
bei Unzuständigkeit + 40.000 FCFA
Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
39.000 FCFA
bei Unzuständigkeit + 25.000 FCFA
Reisepass mit 48 Seiten
+ 14.000 FCFA
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
27.000 FCFA

bei Unzuständigkeit +18.000 FCFA
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland
17.000 FCFA

Kinderreisepass bis 12 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
18.000 FCFA
bei Unzuständigkeit +9.000 FCFA

zzgl. eventuell anfallender Gebühren für die Urkundenüberprüfung bei Erstausstellung eines deutschen Reisepasses und/oder Kosten für die Beglaubigung bei Geburtsanzeigen und Namenserklärungen.
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich.

In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Arbeitstage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10-20 Tage).

In dem Fall, dass eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden, muss, verzögert sich die Bearbeitungszeit um 4-6 Monate.


Urkundenüberprüfung

Eine Urkundenüberprüfung muss nur durchgeführt werden, wenn zum ersten Mal ein Reisepass (vorläufig, biometrisch oder Kinderreisepass) ausgestellt wird und keine deutsche Personenstandsurkunde vorliegt (z.B. nur eine beninische Geburtsurkunde). Wir empfehlen Ihnen deshalb, nach der Geburt eines deutschen Kindes im Ausland eine Geburtsanzeige in Deutschland abzugeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Geburtsanzeige und Namenserklärung.



nach oben