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Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025
Wichtiger Hinweis
Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen.

Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren.
Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen, bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde.
Die Evaluierung des Pilotverfahrens hat gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrations verfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt, die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten dadurch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.
Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und einer Reduzierung von Warte zeiten profitieren alle Antragstellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstver ständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.
Mit der Möglichkeit, nationale Visa für Fachkräfte, zur Ausbildung, zum Studium und zur Familienzusammenführung seit 1. Januar 2025 weltweit grundsätzlich digital im Auslandsportal zu beantragen, werden Antragstellende zudem mit klaren und intuitiven Schritten zur Abgabe vollständiger (digitaler) Anträge geleitet. Die Erfahrung aus der Pilotierung der Online-Antragstellung hat gezeigt, dass dies die Qualität des Verfahrens deutlich verbessern und Verzögerungen durch unvollständige Anträge vermeiden wird.

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen beninische Staatsangehörige ein Visum. Personen mit EU-Staatsangehörigkeit benötigen kein Visum.
Ausführliche Informationen zu Staatsangehörigkeiten mit Visumpflicht finden sie hier.
Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab.
Möchten Sie nur für kurze Zeit (maximal 90 Tage) nach Deutschland, beispielsweise zum Tourismus oder für eine Geschäftsreise, beantragen Sie ein Schengen-Visum.
Planen Sie einen längerfristigen Aufenthalt, beispielsweise für ein Studium oder zum Arbeiten, beantragen Sie ein nationales Visum.
Aufgrund hoher Antragszahlen empfiehlt die Botschaft eine frühestmögliche Terminbuchung, allerdings nicht früher als sechs (6) Monate vor geplantem Reisebeginn! Einen Termin können Sie hier buchen.
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