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Urkundenüberprüfungen und Beglaubigungen

06.10.2020 - Artikel

Urkundenüberprüfungen

Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Benin sind bis auf weiteres nicht gegeben. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt.

Bei Passanträgen, bei Familienzusammenführung und in Amtshilfe für deutsche Behörden müssen beninische Urkunden daher überprüft werden. Nach erfolgreicher Überprüfung können sie im deutschen Rechtsbereich verwendet werden.

Erfolgt die Urkundenüberprüfung im Rahmen eines Visum- oder Passantrages, erhalten Sie alle notwendigen Informationen bei Antragstellung.

Informationen zu den Gebühren können direkt bei der Botschaft angefragt werden.

Urkundenüberprüfung für inländische Behörden

Die Botschaft kann ebenfalls in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll.

Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.

Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie hier:

Merkblatt zur Urkundenüberprüfung

Fragebogen zur Überprüfung beninischer Urkunden


Beglaubigungen

Allgemeine Hinweise

Beglaubigungen können unter anderem in folgenden Fällen notwendig sein:

Unterschriftsbeglaubigungen
beglaubigte Kopien (zum Beispiel für Studienzwecke)
Antrag auf Führungszeugnis
Lebensbescheinigungen
u.ä.


Beglaubigungen von Kopien zur Verwendung in Deutschland

Wir bitten Sie, in jedem Fall die zu beglaubigenden Kopien sowie die Originale mitzubringen. Für die Beglaubigung fällt eine Mindestgebühr von 7.000 FCFA an.


Unterschriftsbeglaubigungen

Sie müssen sich auf jeden Fall mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können. Die Gebühr ist abhängig von dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte im Voraus per Mail an die Botschaft.


Öffnungszeiten

Beglaubigungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung am Montag von 14:00-16:00 oder am Freitag von 08:00-12:00 Uhr vorgenommen werden.

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